Amtliche Fahrzeuguntersuchungen

Das Ingenieurbüro Paff führt amtliche Fahrzeuguntersuchungen durch. Dazu gehören: Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Änderungsabnahme, Oldtimerbegutachtung und Gasprüfung.

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DSGVO
Mit der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive der Abgasuntersuchung (AU) tragen unsere Prüfingenieure zur Sicherheit auf Deutschlands Straßen bei. Unter Einhaltung festgelegter Vorschriften wird die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge geprüft. Bei Pkw ist die HU ab der ersten Kfz-Zulassung nach drei Jahren fällig und danach alle zwei Jahre erforderlich.
Als GTÜ-Vertragspartner sind unsere Prüfingenieure im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und setzen auch die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um: die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse (KOM).

Die Sicherheitsprüfung beabsichtigt eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung folgender Fahrzeugbaugruppen: Reifen, Räder, Lenkung, Bremsanlage, Fahrgestell, Fahrwerk und Verbindungseinrichtungen. Die Sicherheitsprüfung wird zu der Hauptuntersuchung durchgeführt. Festgestellte Mängel müssen stets behoben werden.
Darunter fällt jede Art von Tuningmaßnahmen, die nach § 19 (3) StVZO eine Eintragung erfordert, wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein. Dieser entnehmen Sie, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht.

Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen. Diese können Sie von einem unserer GTÜ-Prüfingenieure durchführen lassen. Eine entsprechende Dokumentation der Veränderung nach § 19 (3) StVZO erfolgt in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
Wir führen an Ihrem Oldtimer eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch. Ergibt die Begutachtung, dass die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind, kann das Fahrzeug ein H-Kennzeichen erhalten.
Wiederkehrende Gasanlagenprüfung für den Fahrzeugantrieb und Campinggasprüfung

Unsere Prüfingenieure führen ebenfalls bei Ihren gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP). Des Weiteren können wir zudem Prüfungen von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DVGW G 607 durchführen.

Mit Sympathie und Sachverstand

Als Kfz-Prüfingenieure der GTÜ stehen wir Ihnen nicht nur mit Sachverstand, sondern auch mit Sympathie zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Wir freuen uns auf Sie!